Ehrungsordnung des Schwäbischen Turnerbundes e.V.
Grundsätzliches
Der Schwäbische Turnerbund (STB) würdigt besondere Verdienste um Turnen, Gymnastik und Sport gemäß § 2 (1) Turn- und Sportordnung durch Ehrungen.
Ehrungen sind Dank und Anerkennung für verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeiten, für vorbildliches Verhalten, für beispielhaftes Engagement, für besondere, langjährig erbrachte sportliche Leistungen und für langjähriges erfolgreiches Wirken für Turnen, Gymnastik und Sport. Sie sollen in würdigem Rahmen stattfinden.
Geehrt werden können Mitglieder des STB gemäß § 5 Abs. 1 der STB-Satzung, in Ausnahmefällen auch Nichtmitglieder.
Ehrungen der Vereine und Turngaue sollen vorrangig vor Landesehrungen erfolgen.
Eine Ehrung kann in der Regel nicht mehr erfolgen, wenn nach Beendigung des letzten Amts mindestens drei Jahre vergangen sind. Für die Rudolf-Spieth-Medaille gelten hierzu gesonderte Regelungen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
